Tiertransporte - Quälerei ohne Grenzen -
Die Anfang des Jahres 1997 in Kraft getretene EU-Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport hat kaum zu Verbesserungen bei den nationalen und internationalen Tiertransporten geführt. Dies belegen Begleit- und Informationsfahrten im Bundesgebiet, ins benachbarte Ausland und in die südlichen Verladehäfen.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte fristgerecht nur in wenigen Mitgliedsstaaten. Auch in Deutschland wird sie bis heute schleppend vollzogen. Die Vorschriften werden in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich interpretiert, so z.B., ob an den EU-Außengrenzen die weitere Transportfähigkeit der Tiere kontrolliert werden muss oder nicht. Zudem stellt sich heraus, das einige Bestimmungen, die eine Verbesserung der Transportbedingungen erhoffen ließen, sich nun als bloße Kosmetik und in der Praxis für die Tiere als folgenlos erweisen.
Die vorgeschriebenen Versorgungs- und Ruhezeitenintervalle werden nicht eingehalten. Teilweise geschieht dies mit Wissen der Veterinäre, welche die Abfertigung vornehmen und die vorgeschriebenen Transportpläne nicht auf ihre Plausibilität hin prüfen. Wenn Versorgungsstationen in den Papieren angegeben werden, existieren diese entweder nur auf dem Papier oder sie werden gar nicht angefahren. Die Tiere bleiben damit oft unzulässig lange unversorgt auf dem LKW.
Nachgewiesen wurden solche illegalen Transporte in den letzten Wochen und Monaten u.a. für den Transport von Kälbern von Bayern nach Spanien, für den Transport von Kälbern aus Polen durch Deutschland nach Italien, von trächtigen Kühen von Schleswig-Holstein nach Neapel, von Kälbern aus Deutschland nach Ungarn, von Ferkeln aus Belgien nach Rumänien, von Schlachtpferden aus Osteuropa durch Deutschland nach Frankreich und von Osteuropa nach Italien, von Schafen aus Schottland nach Griechenland, von Freitzeit-Pferden aus Rumänien nach Deutschland.
Ab 1.1.1999 müssen die Versorgungsstationen innerhalb der EU bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese sind aus der Sicht des Tierschutzes zu gering, nach Meinung der Transporteure dagegen zu hoch, weshalb es auch in Zukunft kein ausreichendes Netz von zulassungsfähigen Anlagen geben wird.
| Eingebaute Tränkevorrichtungen bedeuten nicht, das die Tiere auch wirklich Wasser aufnehmen können. Eine ausreichende und zuverlässige Versorgung aller Tiere während der Fahrt oder in den kurzen Fahrtpausen ist wegen des spezifischen Tierverhaltens, der Enge im Fahrzeug und der geringen Anzahl von Tränkevorrichtungen nicht möglich. | |
| Zustand und Bauweise der Fahrzeuge sind häufig immer noch ungeeignet für den Transport von Tieren. Während die moderneren, zweistöckigen Fahrzeuge mit einer Hydraulik zum Be- und Entladen verfügen, sind sogar immer noch Aufbauten des amerikanischen Herstellers Barret im Einsatz, in denen die Tiere über einen engen, um 180 Grad gewinkelten Steg in die untere Etage absteigen müssen. Dabei kommt es immer wieder zu Verletzungen. |
Ab 1. Juli 1999 gelten bei Langzeittransporten innerhalb der Gemeinschaft besondere Anforderungen an die Fahrzeuge. Wie bei den Versorgungsstationen sind auch hier die Anforderungen viel zu vage, um die Transportbedingungen der Tiere tatsächlich zu verbessern.
| Systematische
Kontrollen finden im Binnenmarkt ohne Grenzen nicht statt. Die Polizei darf
lediglich stichprobenartig kontrollieren. Die häufigsten Beanstandungen bei
diesen Zufallskontrollen sind: Überladung, Transport von nicht transportfähigen
(kranken oder verletzten) Tieren, keine Versorgung der Tiere über einen längeren
Zeitraum, ungeeignete oder defekte Fahrzeuge, fehlende Einstreu, fehlende
Papiere, Manipulation am Fahrtenschreiber.
Die an den EU-Außengrenzen und bei der Ankunft der Tiere in den Verladehäfen vorgeschriebenen Kontrollen der weiteren Transportfähigkeit der Tiere werden meist nicht durchgeführt. Die Kontrollfunktion, die innerhalb Deutschlands die Bundesländer, in der EU die einzelnen Mitgliedstaaten innehaben, wird inzwischen von Tierschutz-Teams in ihrer Freizeit, auf eigene Kosten und oft nicht ohne Risiko für Leib und Leben wahrgenommen. Besondere Sorge machen nach wie vor die von der EU subventionierten Drittlandexporte von Schlachttieren, die über die Häfen Triest (Italien), Koper (Slowenien), Rasa (Kroatien) und Sète (Frankreich) verladen werden. Eine Videoaufnahme vom September 1997 belegt folgende Beobachtungen im Verladehafen Rasa. | |
| Die Versorgung der Tiere in den Hafenstallungen ist unzureichend, ebenso die hygienischen Verhältnisse, wenn die Tiere dort länger stehen. | |
| Bei der Verladung der Tiere auf die meist völlig veralteten und ungeeigneten Schiffe kommt es immer wieder zu massivem Einsatz von Stöcken und Elektrotreibern. | |
| Verletzte und erschöpfte Tiere werden brutal misshandelt. Eine tierärztliche Behandlung oder »Notschlachtung« der Tiere erfolgt nicht. | |
| Um die Miete und Versorgung in den Hafenstallungen zu sparen, kommen die Tiere häufig sofort auf das Schiff und stehen dort z.T. eine ganze Woche, bis die einwöchige Schiffsfahrt in den Libanon beginnt: in drangvoller Enge, schlechter Lüftung, miserablen hygienischen Bedingungen, nur notdürftiger Versorgung und auch in Notfällen keinerlei tierärztlicher Betreuung oder Möglichkeit der Notschlachtung (Schwerkranke oder schwerverletzte Tiere, die das Ziel nicht lebend erreichen, werden - nach Aussagen der Hafenarbeiter - auf offenem Meer über Bord geworfen). |
Im Sommer 1998 benannte die EU-Kommission 8 Schiffe, die nicht den Bestimmungen der Transportrichtlinie entsprechen. Aus Deutschland stammende Tiere sollen in Zukunft nicht mehr mit diesen Schiffen transportiert werden. Andere, ähnlich veraltete und ungeeignete Schiffe wurden nicht in diese Liste aufgenommen.
Seit dem 1.September 1998 gilt die EG-Verordnung zur »Ausfuhr-Erstattungsregelung«. Sie besagt, das Exporterstattungen nicht gezahlt werden für Tiere, die während des Transports starben oder wenn die EU-Transport-Richtlinie nicht eingehalten wurde. Kontrolliert wird aber im Entladehafen (also z.B. in Beirut) nur »eine begrenzte Zahl von Lieferungen« und zwar von privaten, staatlich zugelassenen Kontroll- und Überwachungsgesellschaften. In der Verordnung wird bereits angedeutet, das es bei diesen Kontrollen im Hoheitsgebiet von Drittländern Behinderungen geben kann. Und schließlich hat der Exporteur Anspruch auf Auszahlung der Subvention, wenn er nachweisen kann, das er nicht selbst schuld am Tod der Tiere ist.
Alle Tiere, gleich in welchem Zustand sie im Zielhafen ankommen, erwarten grausame Mißhandlungen vor und beim betäubungslosen Schächten in den arabischen und nordafrikanischen Schlachthäusern. Dies zeigen eindringlich versteckte Aufnahmen der englisch-irischen Tierschutzorganisation Compassion in World Farming im Hafen von Beirut und in Beiruter Schlachthöfen.
Die Förderung der Exporte von lebenden Tieren mit Exportsubventionen (also mit Steuergeldern) ist und bleibt ein öffentliches Ärgernis. Sie dient einzig und allein der Marktsteuerung: Die gewaltigen, preisdrückenden Überschüsse an Rindfleisch in der EU müssen auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Andere Begründungen für die Exporte von lebenden Rindern (mangelnde Kühlkette in einigen Drittländern, Ausnützung der Schlachtkapazitäten vor Ort, Wunsch nach Verarbeitung der Schlachtnebenprodukte, religiöse Traditionen) sind vor diesem Hintergrund nur vorgeschoben. Diese Gegebenheiten sind, soweit sie die Sachlage überhaupt realistisch beschreiben, entwicklungspolitisch beeinflußbar. So könnte die EU beim Aufbau einer geschlossenen Kühlkette Finanzierungshilfe leisten.
Hier einige Zahlen zur Ausfuhr von lebenden Rindern aus
der EU in Drittländer
(Quelle: Antwort von Agrarkommissar Franz Fischler auf
die schriftliche Anfrage des Europaabgeordneten Mark Watts an die Kommission vom
9. März 1998 und Auskunft des BMELF/Bonn vom 4.11.1998):
Im Jahr 1996 hat die
Gemeinschaft 497.491 lebende Tiere exportiert. 79 Prozent der Ausfuhren gingen
in den Libanon (134.686 Tier), nach Ägypten (112.052 Tiere), in die Türkei
(109.407 Tiere) und nach Libyen (38.346 Tiere). Mit 84 Prozent der
gemeinschaftlichen Lebendtierexporte sind Deutschland (180.186 Tiere), Irland
(144.052 Tiere) und Frankreich (92.869 Tiere) Hauptausführer.
Die endgültige
Zahl der im Jahr 1997 aus der EU exportierten lebenden Rinder ist noch nicht
bekannt. Anhand der Lizenzanträge läßt sich jedoch schätzen, das 271.483 lebende
Tiere mit Ausfuhrerstattung exportiert wurden. Deutschland hat im Jahr 1997 rund
148.000 Tiere lebend ausgeführt, bis Ende September 1998 rund 81.000
Tiere.